Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Kursbuchung
- Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Teilnahme am vereinbarten Tanzkurs.
- Die Teilnahmeberechtigung zu dem gebuchten Kurs beginnt mit der ersten Tanzstunde und endet mit der letzten Tanzstunde.
- Die Kursgebühr ist mit Unterzeichnung des Vertrags, bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
- Die Rechte des Nutzers aus dieser Vereinbarung sind nur mit schriftlicher Zustimmung von TRAUTZ & LORINSER Die Tanzschule. übertragbar.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Laufzeitverträge
- Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Mitgliedschaft im vereinbarten Tanzkreis.
- Der Unterricht findet einmal wöchentlich am festgelegten Unterrichtstag statt. Während der Bayerischen Schulferien uns gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt.
- TRAUTZ & LORINSER Die Tanzschule. garantiert Ihnen 32 Unterrichtseinheiten jährlich à 55 Minuten Unterricht.
- Der Monatsbeitrag von € 40.- pro Person ist jeweils im Voraus zum 1. eines jeden Monats zur Zahlung fällig und wird per SEPA-Lastschrift von TRAUTZ & LORINSER Die Tanzschule. eingezogen.
- Für versäumte Unterrichtsstunden kann keine Rückzahlung erfolgen.
- Ein Austritt ist jeweils zum 31.03. – 30.06. – 30.09. oder 31.12. möglich, durch schriftliche Kündigung, vier Wochen vor dem entsprechenden Termin.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Tickets
- Im Falle der Absage oder der Verlegung des Events durch den Veranstalter kann der/die Kartenkäufer*In vom Vertrag zurücktreten und den Eintrittspreis vom Veranstalter zurückverlangen.
- Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, sperrigen Gegenständen, Kühltaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Wunderkerzen und ähnlichen gefährlichen Gegenständen sowie Tieren ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieses Verbots erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände.
- Die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte und den Anweisungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten. Das Betreten des Bühnenbereichs und das Besteigen von Absperrgittern ist untersagt.